Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hat für Immobilienbesitzer und solche, die es werden wollen, doch noch ein Gutes: Während die Zinsen für Spareinlagen teils dramatisch gesunken sind, sind die Konditionen für Immobilienkredite auf einem niedrigen Niveau stehen geblieben, obwohl Experten vor der Krise einen, wenn auch leichten Anstieg der Zinsen für Immobilienkredite vorhergesagt haben.
Und so überlegen nicht wenige Menschen, das günstige Zinsniveau für einen erstmaligen Immobilienkauf zu nutzen und so ihren Teil für die private Altersvorsorge beizusteuern.
Für Immobilienbesitzer bieten die derzeit günstigen Zinsen die Möglichkeit, sich den Zinssatz für eine eventuelle Anschlussfinanzierung über ein Forwarddarlehen zu sichern. Zwar haben Darlehen, die für eine Immobilienfinanzierung bereitgestellt werden, meist eine Laufzeit von 25 Jahren und länger, dennoch garantieren die Banken dem Darlehensnehmer nur für eine gewisse Zeit - in der Regel sind das 10 Jahre - den bei Vertragsabschluss gültigen Zinssatz. Von daher ist nach dieser Zinsbindungsfrist eine Anschlussfinanzierung notwendig, die der Darlehensnehmer nicht zwingend mit der bisherigen Bank durchführen muss.
Endet die Zinsbindungsfrist allerdings erst in einigen Monaten und der Darlehensnehmer möchte sich die derzeit günstigen Konditionen für seine Anschlussfinanzierung sichern, hat er die Möglichkeit, bei seiner Bank ein Forwarddarlehen abzuschließen. Das ist bis zu 60 Monate vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung möglich.
Ursprünglich wurden solche Darlehen für die Finanzierung von kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen entwickelt. Heute erfreuen sich Forwarddarlehen gerade bei privaten Immobilienfinanzierungen großer Beliebtheit.
Allerdings sind Forwarddarlehen auch seitens der Darlehensnehmer mit Vorsicht zu genießen. Denn je länger ein solches Darlehen im Voraus abgeschlossen wird, desto unsicherer kann die Zinsentwicklung in der Zukunft vorhergesagt werden. Denn einmal abgeschlossen, ist der Zins für die Anschlussfinanzierung auch dann gültig, sollten die Konditionen zu Beginn der Anschlussfinanzierung nicht wie erwartet gestiegen sein.
Vor allem muss bedacht werden, dass das Forwarddarlehen nicht umsonst ist. Die Banken lassen sich diese „erkaufte“ Zinssicherung mit einem Zinsaufschlag bezahlen. Dieser muss nicht nur in der Vorlaufzeit gezahlt werden, sondern schlägt sich auch auf die gesamte Anschlussfinanzierung nieder.
Bei einem Forwarddarlehen wird unterschieden zwischen einem echten und einem unechten. Der Unterschied liegt beim Beginn der Zinsbindungsfrist. Während bei einem echten Forwarddarlehen die Zinsbindung erst mit der Auszahlung beginnt, läuft diese bei einem unechten Forwarddarlehen sofort, was z. B. bei einer fünfjährigen Zinsbindungsfrist und einer zweijährigen Vorlaufzeit bedeutet, dass mit dem Tage der Auszahlung die Zinsbindungsfrist lediglich noch drei Jahre läuft. Von daher sollte der Darlehensnehmers eher auf ein echtes Forward-Darlehen bestehen.
Autor: credit - veröffentlicht am 15.01.2010 - 19:02:21 - letzte Überarbeitung am 15.01.2010 - 19:02:21
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