Abgesichert mit individuellen Leistungen mit der privaten Krankenversicherung
Wegen erhöhter Arzthonorare, Arzneimittelkosten und nicht zuletzt auch der Schweinegrippe rechnen viele Kassen mit einer Erhebung von Zusatzbeiträgen. In einem solchen Fall, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Den angekündigten Zusatzbeitrag muss er im Kündigungszeitraum dementsprechend auch nicht zahlen.
Ist der Versicherte über einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen
Krankenkasse versichert, bindet er sich automatisch 3 Jahre an seine Kasse. Um als gesetzlich Versicherter vom Sonderkündigungsrecht zu profitieren, lohnt es sich, zusätzliche Leistungen mit privaten
Krankenzusatz-Versicherungen abzusichern.
Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine private Krankenversicherung wechseln und so von besseren Leistungen profitieren. Dazu muss das Bruttoeinkommen drei Jahre lang oberhalb der Jahresarbeitsentgeldgrenze von aktuell 48.600 Euro im Jahr liegen. Darüberhinaus können Beamte, Freiberufler oder Selbstständige in der Regel sofort in die PKV wechseln.
Autor: klauram - veröffentlicht am 30.04.2010 - 14:37:12 - letzte Überarbeitung am 30.04.2010 - 14:37:12
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