Welche Krankenversicherung in der Schwangerschaft?
Eltern können Ihre Kinder unmittelbar nach der Geburt unter freier Wahl eines Tarifes mitversichern und sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, wenn ein Elternteil mindestens seit 3 Monaten in ihr versichert ist.
Sie müssen zwar den Status der Gesundheit Ihres Kindes nicht über einen Arztbefund belegen,
der abgedeckte Versicherungsschutz darf jedoch den des Elternteils, das Mitglied in der privaten Krankenversicherung ist,
nicht übersteigen. Liegt der Krankenkasse die Anmeldung über die Aufnahme des Neugeborenen spätestens 2 Monate nach dessen Geburt
vor, sind die Fristen gewahrt. Die Anmeldung erfolgt nachträglich zum Ersten im Monat des Geburtstermins.
Privat Versicherte Schwangere kommen über die Leistungen Ihrer Krankenversicherung in den Genuss einer Entbindungspauschale.
Mit dieser Pauschale sind gleichzeitig alle Kosten abgegolten, die mit der Geburt entstehen. Mit der Entbindungspauschale gehen Sie,
wenn es um die Kosten geht, die mit Ihrer Geburt auf Sie zukommen, kein Risiko ein, denn Sie wissen vom Zeitpunkt der Vertragsgestaltung an,
welche Leistungen von Ihrer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden. Wenn Sie also etwa vorhaben, Ihr Kind in einem Geburtshaus auf die Welt zu bringen, sollten Sie sich bereits vorher über die Kosten im Klaren sein. Für eine Geburt im Geburtshaus wird pauschal ein dreistelliger Betrag fällig, zu dem weitere Behandlungskosten wie Medikamente oder Massagen hinzukommen.
Autor: klauram - veröffentlicht am 14.07.2010 - 15:44:11 - letzte Überarbeitung am 14.07.2010 - 16:04:50
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